Bei der Gestaltung von Landschaften gilt es, menschlichen, ökonomischen und ökologischen Bedürfnissen möglichst weitgehend gerecht zu werden. Ein zentrales Instrument hierfür ist die kommunale Landschaftsplanung, die in den Flächennutzungsplan integriert ist und als Basis für eine nachhaltige Entwicklung von Gemeinden dient.
Bei der Planung des ökologischen Aspektes steht Ihnen das Umweltplanungsteam der RIFCON GmbH als starker Partner zur Seite – sowohl beratend als auch überwachend und durchführend gemäß § 9 BNatSchG. Dabei legen wir Wert auf eine finanzierbare und einfache Umsetzung und Pflege der Maßnahmen.
Wir sind hier um zu helfen!
Sie benötigen Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben oder Infrastrukturprojekt? Dank einer Vielzahl von Spezialisten verschiedener Fachrichtungen bieten Ihnen eine umfassende Expertise in allen Bereichen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung an
Die Naturschutzgesetze der Bundesländer fordern teilweise die Schaffung eines Netzes von räumlich und funktional zusammenhängenden Biotopen auf der Grundlage des Fachplans „Landesweiter Biotopverbund“ – einschließlich des „Generalwildwegeplans“. Dies betrifft auch alle öffentlichen Planungsträger, die bei ihren Planungen und Maßnahmen Biotopverbundpläne erstellen oder Landschafts- bzw. Grünordnungspläne entsprechend anpassen müssen.
Unsere Biologen arbeiten im Bereich Landschaftsplanung interdisziplinär mit Landschaftsarchitekten sowie Raumplanern zusammen und erstellen Landschaftspläne (LP) bzw. Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden. Insbesondere Großbauvorhaben, die zur Beeinträchtigung der Schutzgüter Landschaft, Menschen und menschliche Gesundheit führen können, bewerten wir mit Hilfe von Landschaftsbildanalysen und Visualisierungen.