Kartierungen

Artenkenntnis ist das A und O – wir haben sie! Wir führen für Sie Artenschutzprüfungen nach § 44 BNatSchG durch.
Unsere Leistungen umfassen Kartierungen und Gutachten für planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten. Die erhobenen Daten können zur Erstellung von Bebauungsplänen und ökologischen Datenbanken beitragen oder für landschaftsplanerische Maßnahmen genutzt werden.
Auch bei Bauvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien – wie Wind- und Solarparks, Stromtrassen oder Wasserkraftwerken – liefern Kartierungen wesentliche Erkenntnisse zum Artenschutz.

Wir sind hier, um zu helfen!

Sie benötigen Planungssicherheit für Ihr Bau- oder Infrastrukturprojekt? Dank einer Vielzahl von Spezialisten verschiedener Fachrichtungen können wir Ihnen umfassende Expertise in allen Bereichen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bieten

Was können wir für Sie tun?

Vegetationskundliche Kartierungen

  • Rote-Liste-Arten
  • Bestimmung von Biotoptypen

Mammologische Kartierungen

  • insbesondere Kleinsäuger und Fledermäuse

Avifaunistische Kartierungen

  • Vögel, inklusive Horst- und Nistplatzkartierungen

Herpetologische Kartierungen

  • Amphibien und Reptilien

Gewässerökologische Gutachten

  • Makrozoobenthos

Ichthyologische Gutachten

  • Fische und Rundmäuler
  • Elektrobefischungen

Entomologische Kartierungen

  • Insekten (z. B. Tagfalter, Laufkäfer, xylobionte Käfer, Heuschrecken, Wildbienen)

Erfassung von Neobiota

  • invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten

Unsere Leistungen

Biotopkartierung

Mit Hilfe von Geoinformationssystemen (GIS) führt unser Team bundesweit Biotopkartierungen durch. Neben abiotischen Faktoren (Klima, Boden, usw.) erfassen wir während unserer Begehungen nicht nur Flora und Fauna, sondern auch besondere Strukturelemente und gesetzlich geschützte Biotope (zum Beispiel Kleingewässer, Trockenmauern und Hohlwege als potenzielle Brut- oder Fortpflanzungsstätten) sowie Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie.

Artenschutzrechtliche Fachbeiträge und Verträglichkeitsprüfungen

Wenn es im Rahmen von Bauvorhaben begründete Hinweise darauf gibt, dass europarechtlich geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sind, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich. Diese beinhaltet die Prüfung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 des BNatSchG auf die Anhangsarten der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sowie auf europäische Vogelarten.

Sind dadurch auch Gebiete des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt, schreibt die FFH-Richtlinie bzw. § 34 des BNatSchG eine Prüfung der Verieinbarkeit des Projektes mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes vor.

Unsere Leistungen beinhalten Relevanzprüfungen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP), FFH-Vorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen.

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Die Vermeidung ist gemäß § 15 BNatSchG verpflichtend und das wichtigste Anliegen der Eingriffsregelung. Unser Team entwickelt geeignete und realisierbare Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung vorschlagen, um den Eingriff und damit einhergehende Funktions- und Wertverluste auf ein Minimum zu beschränken.

Grundsätzlich sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzuziehen. Sind weitergehende Maßnahmen erforderlich (beispielsweise um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern oder artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zu begründen), können wir diese umgehend durchführen. Im Einzelnen sind dies CEF-Maßnahmen („measures to ensure the continued ecological functionality”) und FCS-Maßnahmen („measures to ensure a favourable conservation status”).

Ökologische Bau- und Umweltbegleitungen

Mit unseren ökologischen Bau- und Umweltbegleitungen stellt unser Team sicher, dass Ihr Vorhaben nicht gegen bestehendes Natur-, Arten- und Umweltschutzrecht verstößt, und ermöglichen dadurch einen planungssicheren und verzögerungsfreien Projektablauf.

Bereits weit vor Baubeginn erarbeiten wir geeignete Maßnahmen und Konzepte, die wir mit den zuständigen Genehmigungsbehörden absprechen. Diese betreffen insbesondere die Sicherung und den Schutz von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien bei Bauvorhaben, die Vermeidung von Verbotstatbeständen zum Beispiel im Straßenbau, bei Abrissarbeiten oder bei der Sanierung von Gebäuden sowie die Vermeidung von Umweltschäden und Rechtsverstößen im Bereich Gewässer-, Boden- und Immissionsschutz.

Monitoring

Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei Eingriffen zu vermeiden, werden häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) eingesetzt. Diese müssen je nach Eignung im Einzelfall mittels eines Monitorings auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder nachjustiert werden. Die Notwendigkeit des Monitorings und damit verbundene Anforderungen hängen von der fachlichen Konfliktbewertung (zum Beispiel Seltenheit der Art, Empfindlichkeit und Wiederherstellbarkeit der Lebensstätten, Bedeutsamkeit eines Vorkommens) ab und können von uns mit den zuständigen Fachbehörden direkt abgestimmt werden.

Umweltverträglichkeitsprüfungen

Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) dienen der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben und umfassen deren (un-)mittelbare Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter wie Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaften, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den jeweiligen Schutzgütern.

Unser Team erstellt die für die Durchführung von UVPs erforderlichen Umweltverträglichkeitsstudien und Umweltberichte. Diese beinhalten Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierungen für Flora und Fauna, die Ökokontoverordnung sowie den Kompensationsbedarf. Der Umfang des erforderlichen Ausgleichsbedarfs wird durch einen Vergleich des „Vorher und Nachher“ der Biotoptypen ermittelt: Die Differenz ergibt den Ausgleichsbedarf für das Schutzgut „Biotop“ für Flora und Fauna.

Raumnutzungsanalysen (Kartierung von Flugbewegungen)

Raumnutzungsanalysen (RNAs) werden insbesondere für das natur- und artenschutzfachliche Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen (WEA) benötigt. Ziel ist hierbei die die qualitative und quantitative Ermittlung der Aufenthaltsraten von „WEA-sensiblen“ Vogel- und Fledermausarten im Gefahrenbereich der geplanten Standorte.

Unser Team bietet RNAs in Anlehnung an die jeweiligen landesspezifischen Leitfäden zur Umsetzung des Artenschutzes bei Windkraftplanungen an. Bei planungsrelevanten Groß- und Greifvögeln bedienen wir uns der visuellen Raumnutzungsanalyse. Fledermäuse können von uns gefangen, besendert und telemetriert werden, wodurch das Vorhandensein von Quartierbäumen (beispielsweise als Wochenstuben) ermittelt werden kann.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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