Artenkenntnis ist das A und O – wir haben sie! Wir führen für Sie Artenschutzprüfungen nach § 44 BNatSchG durch.
Unsere Leistungen umfassen Kartierungen und Gutachten für planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten. Die erhobenen Daten können zur Erstellung von Bebauungsplänen und ökologischen Datenbanken beitragen oder für landschaftsplanerische Maßnahmen genutzt werden.
Auch bei Bauvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien – wie Wind- und Solarparks, Stromtrassen oder Wasserkraftwerken – liefern Kartierungen wesentliche Erkenntnisse zum Artenschutz.
Wir sind hier, um zu helfen!
Sie benötigen Planungssicherheit für Ihr Bau- oder Infrastrukturprojekt? Dank einer Vielzahl von Spezialisten verschiedener Fachrichtungen können wir Ihnen umfassende Expertise in allen Bereichen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bieten
Was können wir für Sie tun?
Vegetationskundliche Kartierungen
- Rote-Liste-Arten
- Bestimmung von Biotoptypen
Mammologische Kartierungen
- insbesondere Kleinsäuger und Fledermäuse
Avifaunistische Kartierungen
- Vögel, inklusive Horst- und Nistplatzkartierungen
Herpetologische Kartierungen
- Amphibien und Reptilien
Gewässerökologische Gutachten
- Makrozoobenthos
Ichthyologische Gutachten
- Fische und Rundmäuler
- Elektrobefischungen
Entomologische Kartierungen
- Insekten (z. B. Tagfalter, Laufkäfer, xylobionte Käfer, Heuschrecken, Wildbienen)
Erfassung von Neobiota
- invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten